Der Untergrund muss trocken, fest, tragfähig und frei von Staub, Schmutz und anderen Trennmitteln sein. Alte, nicht fest haftende oder schwach gebundene Beschichtungen sowie lockere Putze und Tapeten sind zu entfernen und fachgerecht auszugleichen. Mischuntergründe und Stoßfugen wie bei Rigips mit einem geeigneten Armierungsvlies oder einer Gage verspachteln. Um einen absolut gleichmäßig saugenden und egalisierten Untergrund zu schaffen, empfehlen wir, die Fläche vollflächig mit Glasfaservlies zu überkleben. Dies garantiert Farbgleichheit und dient zur Rissüberbrückung. Grundieren je nach Untergrund mit EINHORN WERKE Marmorgrund, EINHORN WERKE – Isoliergrund oder EINHORN WERKE – Multigrund.
Gipskartonplatten und andere durchschlagende Untergründe sind mit EINHORN WERKE – Isoliergrundierung vorzustreichen. Beton, Gipsputz, Mauerwerk und Plansteinmauerwerk aller Art, Zement- und Kalkzementputze, mineralische Putze müssen mit dem EINHORN WERKE – Marmorgrund grundiert werden. Die Grundierungen sollten möglichst „glatt" also gleichmäßig verarbeitet werden. Zur Untergrundvorbereitung auch VOB und 18350 und 18550 beachten. Zur Beurteilung und Vorbereitung des Putzgrunds sind die DIN 18350 und 18550 zu beachten. Für die verschiedene Oberflächenstrukturen die entsprechenden Systemblätter beachten.
ANMERKUNG
Dieses Praxismerkblatt basiert auf intensiver Entwicklungsarbeit, langjähriger praktischer Erfahrung und Informationen unserer Zulieferer. Der Inhalt bekundet kein vertragliches Rechtsverhältnis. Der Verarbeiter/Käufer wird nicht von der Pflicht entbunden, unsere Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehene Anwendung in eigener Verantwortung zu prüfen. Darüber hinaus gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen einer Neuauflage verlieren die bisherigen Angaben ihre Gültigkeit. Die aktuelle Version ist im Internet abrufbar. Mit dem Erscheinen dieses Merkblattes verlieren alle früheren Merkblätter ihre Gültigkeit. Diese Angaben beruhen auf unseren Erfahrungen und berücksichtigen nicht den jeweiligen Einzelfall. Darum können aus ihnen keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden. Die Informationen können und sollen nur unverbindlich beraten. Die Verwendung der Produkte ist auf die örtlichen Gegebenheiten und die zu behandelnden Oberflächen abzustimmen. Wenn keine Erfahrungen vorliegen und in Zweifelsfällen, ist das Produkt an unauffälliger Stelle vorher auszuprobieren.
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